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Geschäftsordnung
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Grundlage der Geschäftstätigkeit ist die Satzung des BGBB
e.V. in der Fassung vom 10.10.2000.
Für die Durchführung der Verbandstätigkeit werden folgende
Grundsätze festgelegt. *1 Gebärdensprachdolmetscher/innen werden im Folgenden mit GSD abgekürzt *2 Der BGBB e.V. entscheidet in Anlehnung an den Kriterien des BGSD e.V. |
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1. Kriterien zur Erlangung der Ordentlichen Mitgliedschaft
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Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, welche ein vom BGBB e.V.*2 anerkanntes und einschlägiges Studium zum/zur GSD vorweisen können oder eine Staatliche Prüfung zum/zur GSD mit Erfolg abgelegt haben.
GSD, welche die Ordentliche Mitgliedschaft erworben haben, sind berechtigt, sich "Ordentliches Mitglied des BGBB e.V." zu nennen. |
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2. Kriterien zur Erlangung der Außerordentlichen Mitgliedschaft
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Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden,
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Wer nach Ablauf der Fristen die Kriterien der Außerordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllt, wird vom Verband ausgeschlossen (eine Ausnahmeregelung ist in individuellen Fällen auf Antrag möglich). |
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3. Weiterbildungspflicht
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Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder verpflichten sich zum Besuch dolmetschrelevanten Weiterbildungen, welche in einem zwei-jährigen Rhythmus nach dem Punktesystem des BGBB e.V. bewertet werden. Über die Höhe der zu erbringenden Punktzahl und die Bewertungsmaßstäbe entscheidet der Vorstand.
Bei Nichterbringung der Nachweise endet die Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres in dem der Nachweis erbracht werden muss (eine Ausnahmeregelung ist in individuellen Fällen auf Antrag möglich). |
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4. Mitgliedsbeiträge
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Die Mitgliedsbeiträge werden in ihrer Höhe jährlich von
der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder, die nicht zugleich Studentische
Mitglieder sind, entrichten für das Geschäftsjahr
einen Jahresbeitrag von Euro 130,-. |
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5. Aufnahme-Formalitäten
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| Die Bewerbung für eine Mitgliedschaft - welche aus Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, GSD-relevanter Nachweise bzw. Abschlüsse (Semesterbescheinigung/Fortbildungsnachweis) besteht - geht schriftlich an die aktuelle Postadresse des BGBB e.V. |
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Stand: 17.11.2008
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