Geschäftsordnung

 

Grundlage der Geschäftstätigkeit ist die Satzung des BGBB e.V. in der Fassung vom 10.10.2000. Für die Durchführung der Verbandstätigkeit werden folgende Grundsätze festgelegt.
 

*1 Gebärdensprachdolmetscher/innen werden im Folgenden mit GSD abgekürzt

*2 Der BGBB e.V. entscheidet in Anlehnung an den Kriterien des BGSD e.V.

 

1. Kriterien zur Erlangung der Ordentlichen Mitgliedschaft

 

Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, welche ein vom BGBB e.V.*2 anerkanntes und einschlägiges Studium zum/zur GSD vorweisen können oder eine Staatliche Prüfung zum/zur GSD mit Erfolg abgelegt haben.

 

GSD, welche die Ordentliche Mitgliedschaft erworben haben, sind berechtigt, sich "Ordentliches Mitglied des BGBB e.V." zu nennen.

 

2. Kriterien zur Erlangung der Außerordentlichen Mitgliedschaft

 

Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden,

 

  • welche sich in einem vom BGBB e.V.*2 anerkannten und einschlägigen Studium zum/zur GSD befinden und die sich verpflichten, spätestens zwei Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit einen Abschluss nachzuweisen

  • welche sich in einer vom BGBB e.V.*2 anerkannten Fortbildung/Ausbildung befinden und die sich verpflichten, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Maßnahme eine Staatliche Prüfung abzulegen oder

  • welche als GSD ohne Ausbildung tätig sind und die sich verpflichten, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Beitritt in den BGBB e.V. eine Staatliche Prüfung abzulegen.

Wer nach Ablauf der Fristen die Kriterien der Außerordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllt, wird vom Verband ausgeschlossen (eine Ausnahmeregelung ist in individuellen Fällen auf Antrag möglich).

 

3. Weiterbildungspflicht

 

Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder verpflichten sich zum Besuch dolmetschrelevanten Weiterbildungen, welche in einem zwei-jährigen Rhythmus nach dem Punktesystem des BGBB e.V. bewertet werden. Über die Höhe der zu erbringenden Punktzahl und die Bewertungsmaßstäbe entscheidet der Vorstand.

 

Bei Nichterbringung der Nachweise endet die Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres in dem der Nachweis erbracht werden muss (eine Ausnahmeregelung ist in individuellen Fällen auf Antrag möglich).

 

4. Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedsbeiträge werden in ihrer Höhe jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder, die nicht zugleich Studentische Mitglieder sind, entrichten für das Geschäftsjahr einen Jahresbeitrag von Euro 130,-.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und auf der Grundlage des § 5 der jeweils gültigen Satzung des BGBB e.V. zu zahlen.

 

5. Aufnahme-Formalitäten

 

Die Bewerbung für eine Mitgliedschaft - welche aus Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, GSD-relevanter Nachweise bzw. Abschlüsse (Semesterbescheinigung/Fortbildungsnachweis) besteht - geht schriftlich an die aktuelle Postadresse des BGBB e.V.
 

Stand: 17.11.2008