Informationen für Kunden/Kundinnen & Auftraggeber/innen
Die ordentlichen Mitglieder
unseres Berufsverbandes sind staatliche geprüfte
GebärdensprachdolmetscherInnen oder Diplom-Gebärdensprach-dolmetscherInnen.
Einige DolmetscherInnen sind für die Berliner Gerichte und Notare allgemein
beeidigt.
Wir dolmetschen für Sie...
· aus der Deutschen Lautsprache in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und umgekehrt
· aus der Deutschen Lautsprache in Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) und umgekehrt
· unter Einbeziehung des Fingeralphabetes
Einzelne DolmetscherInnen haben auch Kenntnisse in Englisch
und Türkisch.
Genaue Angaben entnehmen Sie bitte unserer
Dolmetscherliste.
Gebärdensprachdolmetschen -
Was ist das?
Gebärdensprachdolmetschen entspricht dem
Dolmetschen zwischen gesprochenen Sprachen. Das heißt beispielsweise:
·
durch die/den Dolmetscher/in wird die Kommunikation zwischen
verschiedensprachlichen Gesprächspartnern ermöglicht
oder
· ein Vortrag kann simultan in eine oder mehrere andere Sprachen
gedolmetscht werden und wird somit einem breitem Publikum zugänglich gemacht.
"Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen
DolmetscherInnen nicht nur die entsprechenden Sprachen beherrschen, sondern
auch kulturelle Kompetenzen besitzen und über das jeweilige spezielle
Fachwissen/Fachwortschatz verfügen."*
Zu den Arbeitssprachen von
GebärdensprachdolmetscherInnen gehören also mindestens jeweils eine Laut- und
eine Gebärdensprache und sie kennen sich mit den entsprechenden kulturellen
Unterschieden aus.
*www.gunnarlehmann.de/5dolmetschen/index.htm (Stand April 2001)
Anlässe, zu denen wir eingesetzt werden können:
· Versammlungen
(Betriebs- oder Vereinsversammlungen, Elternabende)
· Teambesprechungen am
Arbeitsplatz
·
Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungs-, Arztbesuche
·
Behördengänge
·
kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theatervorstellungen)
·
Kommunikationsforen
·
Schul-, Universitäts-, Fachhochschulbesuche
·
Schulungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen
·
politische Veranstaltungen
·
bei Gericht und Polizei
...etc.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und richten uns nach der Berufs- und Ehrenordnung für GebärdensprachdolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen.
Anmerkungen zur Kommunikation mittels Dolmetscher
Sprechen Sie Ihre Gesprächspartner
direkt an, denn die/der Dolmetscher/in nimmt innerhalb des Dolmetschprozesses
eine neutrale Rolle ein und übersetzt das von Ihnen Gesagte.
Sie brauchen,
während Sie sprechen/gebärden, keine besondere Rücksicht auf die DolmetscherInnen
zu nehmen. Sollte es einmal zu schnell gehen oder zu Verständnisproblemen kommen, werden die DolmetscherInnen Ihnen dies signalisieren.
Wo kann man DolmetscherInnen bestellen?
Wer DolmetscherInnen sucht, sollte
einen Blick auf unsere Dolmetscherliste werfen und sich mit den entsprechenden
DolmetscherInnen in Verbindung setzen. Gerne sind auch unsere Mitglieder bei
der Vermittlung von DolmetscherInnen behilflich.
Sie haben noch keine Dolmetscherliste? Dann drucken Sie sie hier aus!
Zur Bestellung der DolmetscherInnen können Sie unser Formular verwenden, auf dem Sie alle erforderlichen Informationen eintragen können.
Achtung: Dolmetschaufträge sollten rechtzeitig erteilt (ca. 4 Wochen vor Einsatz) bzw. abgesagt (i.d.R. spätestens eine Woche vorher) werden. Aufträge, die kurzfristig abgesagt werden, können trotzdem in Rechnung gestellt werden.
Planen Sie eine Veranstaltung mit GebärdensprachdolmetscherInnen?
Dann informieren Sie sich hier.