Informationen für Kunden/Kundinnen & Auftraggeber/innen
 

Die ordentlichen Mitglieder unseres Berufsverbandes sind staatliche geprüfte GebärdensprachdolmetscherInnen oder Diplom-Gebärdensprach-dolmetscherInnen. Einige DolmetscherInnen sind für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigt.

 

 

Wir unterliegen der Schweigepflicht und richten uns nach der Berufs- und Ehrenordnung für GebärdensprachdolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen.

 

 

 

Sie haben noch keine Dolmetscherliste? Dann drucken Sie sie hier aus! 

 

Zur Bestellung der DolmetscherInnen können Sie unser Formular verwenden, auf dem Sie alle erforderlichen Informationen eintragen können.

Achtung: Dolmetschaufträge sollten rechtzeitig erteilt (ca. 4 Wochen vor Einsatz) bzw. abgesagt (i.d.R. spätestens eine Woche vorher) werden. Aufträge, die kurzfristig abgesagt werden, können trotzdem in Rechnung gestellt werden.

 

Planen Sie eine Veranstaltung mit GebärdensprachdolmetscherInnen?

Dann informieren Sie sich hier.